Die EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) tritt zum 25. Mai 2018 in Kraft und betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Wenn Sie sich noch nicht darauf vorbereitet haben, sollten Sie dies dringend tun. Denn wer ab dem Stichtag die Vorgaben nicht einhält, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe.
Wenn am 26. Mai die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, bedeutet das eine eine umfassende Reform des Datenschutzrechts. Das betrifft auch fast jeden Betreiber einer Website: Ausgenommen von den neuen Regeln sind lediglich Webangebote, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen.
Betreiber von Websites sind demnach verpflichtet, eine rechtskonforme Datenschutzerklärung bereitzustellen. Datenschutzerklärungs-Generatoren helfen, eine passende Erklärung je nach den Funktionen der Website zusammenzubauen. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem Logfiles, Registrierungsmöglichkeiten, die Verwendung von Cookies und der Einsatz von Analyse- oder Trackingdiensten.
Weitere Auflagen
Weitere Auflagen für Websites ergeben sich aus der Verpflichtung zur Datenminimierung und aus dem in der DSGVO festgeschriebenen Grundsatz der Integrität und der Vertraulichkeit, der beispielsweise eine verschlüsselte Übertragung der Daten aus Kontaktformularen erzwingt. Der Einsatz von Social Media Plug-ins ist zustimmungspflichtig – eine technische Lösung kann für Rechtskonformität sorgen.
Bei Verstößen gegen das neue Datenschutzrecht drohen nicht nur hohe Bußgelder. Juristen gehen davon aus, dass es zu Abmahnungen durch Konkurrenten, Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände kommen wird.
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